FLUGPLATZORDNUNG


für das Modellfluggelände
Schneeberg - Griesbach des "1.MFC AUE - SCHNEEBERG" e.V.



1. Die Benutzung des Modellflugplatzes ist nur Mitgliedern des “1.MFC AUE – SCHNEEBERG“ e.V. gestattet.
Andere Modellflieger (Gastpiloten) dürfen Modellflugzeuge nur mit Genehmigung des Vorstandes starten. Gastpiloten haben die Kenntnisnahme der Modellflugplatzordnung unterschriftlich im Flugleitertagebuch zu bestätigen.

Die Benutzungsgebühr für Nichtmitglieder (Gastpiloten) liegt gesondert aus.

Alle Benutzer des Modellflugplatzes müssen im Besitz einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme entsprechend §102 Abs. 3 LuftVO) sein.
Auf dem Modellfluggelände befinden sich sichtbar kenntlich gemacht eine Erste-Hilfe Ausrüstung (KFZ-Ausrüstung) und ein Feuerlöscher. Beide Gegenstände müssen regelmäßig auf Vollständigkeit, Sterilitätsvermerk und Funktionsfähigkeit durch geeignete Kräfte überprüft werden.
Bei Verletzungen, zu deren Behandlung Materialien aus der Erste-Hilfe-Ausrüstung entnommen werden, sind diese im beiliegenden Verbandbuch zu dokumentieren.


2. Zum Steuern von Modellen dürfen nur solche Fernsteueranlagen eingesetzt werden, die den geltenden Bestimmungen der Bundesnetzagentur entsprechen.
Um Kanaldoppelbelegungen im 35 MHz-Band und 40 MHz-Band zu verhindern, dürfen Sender nur dann eingeschaltet werden, wenn sie vorher mit der Kanalmarke versehen werden.
Sind 2 oder mehr Sender mit dem gleichen Kanal auf dem Modellflugplatz vorhanden, so haben die Betreiber genaue Absprachen zu treffen (Kanalmarke), um Schadensfälle zu verhindern. Werden Anlagen im 2,4 GHz-betrieben, so sind diese Sender mit der blauen Marke "2,4 GHz" zu versehen.


3. Es dürfen


Modelle mit Verbrennungskraftmaschinen
( Kolbenmotore oder Turbinenantriebe)
mit max. 25,0 kg Abfluggewicht
Segelflugmodelle oder Elektroflugmodelle mit max. 25,0 kg Abfluggewicht


zum Start gebracht werden.

4. Modelle mit Kolbenmotor dürfen einen max. Schallpegel von 81dB(A)/ 25 m nicht übersteigen.
Turbinenmodelle dürfen einen max. Schallpegel von 91dB(A)/25 m nicht übersteigen. Für alle Modelle mit Verbrennungskraftmaschinen ist ein Lärmpass zu führen/vorzulegen.

5. Im genehmigten Flugsektor (siehe Aushang) dürfen sich gleichzeitig 3 Modelle mit Kolbenmotor befinden. Dabei ist zu beachten, dass diese Modelle einen Schallpegel von jeweils 76dB(A)/25 m nicht übersteigen dürfen (siehe Lärmpass).
Dazu 3 Modelle sonstiger Art (außer mit Raketen- und/oder Turbinenantrieb)
Oder im genehmigten Luftraum darf sich 1 Modell mit Turbinenantrieb befinden

6. Beim Betanken von Modellen mit Verbrennungsmotoren ist darauf zu achten, dass kein überlaufender Treibstoff in das Erdreich gelangen kann. Am Modell sind entweder Auffangflaschen anzubringen oder es ist eine Auffangwanne unter das Modell zu legen.
Vor dem Start ist die Funktionsfähigkeit der RC - Anlage (bei Motormodellen mit laufendem Antrieb) durch Reichweitetest zu überprüfen.

7. Der erste anreisende Modellpilot ist für die Einhaltung der Modellflugplatzordnung und die Aufstellung des Windsackes und des Hinweisschildes verantwortlich. Bei gleichzeitigen Modellflugbetrieb von mehr als 3 Modellen muss ein Flugleiter den Modellflugbetrieb überwachen. Der Flugleiter darf während der Ausübung der Tätigkeit selbst kein Flugmodell steuern.

Den Weisungen des Flugleiters hat jeder Anwesende unbedingt Folge zu leisten.


Es ist ein Flugtagebuch zu führen, in dem alle Starts (auch von Segelflugmodellen und solchen mit Elektroantrieb) minutengenau zu vermerken sind. Dabei ist zu beachten, dass in der letzten Spalte des Flugtagebuches zu vermerken ist, um welche Art RC-Flugmodell es sich handelt (Modelle mit Verbrennungsmotor = V; Modelle mit Elektroantrieb = E; Segelflugmodelle = S ).
Im Flugleiterbuch ist auch unbedingt die zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters zu dokumentieren. Ebenfalls sind im Flugleiterbuch Unregelmäßigkeiten jeder Art zu erfassen.

8. Bei Modellflugbetrieb, an dem Gäste (eingetragen im Flugbuch und belehrt) mitwirken, ist der Sender beim Flugleiter abzugeben, um damit Schadensfälle durch Kanaldoppelbelegung zu verhindern. Das Vorhandensein und die Eintragungen im Lärmpass sind vor einem Modellstart auf die Gegebenheiten für das Modellfluggelände zu prüfen.

9. Modellflugbetrieb darf nur in dem vorgeschriebenen Flugsektor (siehe Aushang) erfolgen.
Piloten von Turbinenmodellen haben zu prüfen, ob der vorgeschriebene Luftraum für ihr spezielles Modell geeignet ist. Sollten Gewicht, Geschwindigkeit oder andere aerodynamische Eigenschaften dem entgegen stehen, darf der Pilot das Turbinenmodell nicht starten.

Keinesfalls darf mit Modellen, die durch eine Verbrennungskraftmaschine angetrieben werden, in Richtung des Ortsteiles Griesbach geflogen werden.
Das An- und Überfliegen von Menschen, Tieren und Fahrzeugen ist verboten!


Dies gilt auch ganz besonders dann, wenn in der Nähe landwirtschaftliche Arbeiten verrichtet werden. Straßen und Wege innerhalb des Flugraumes dürfen nicht unter 25 m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für Start- oder Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Weg auf mindestens 25 m Breite keine Personen aufhalten oder störende Gegenstände befinden.

Zuwiderhandlung wird mit Startverbot geahndet.


Nähern sich bemannte Flugzeuge, so ist diesen unverzüglich auszuweichen; gegebenenfalls ist sofort zu landen.

10. Wenn es das Gewicht und die Größe des Modells erlauben, sind diese zum Zwecke des Start bis hinter den Schutzzaun zu tragen. Dabei darf der Motor nur im Standgas laufen. Nach der Landung des Modells muss der Motor noch hinter dem Schutzzaun abgestellt werden. Das Modell muss zum Vorbereitungsplatz wieder getragen oder manuell gerollt werden. Bei Großmodellen muss zum Rollen in den Bereich vor den Schutzzaun besonders vorsichtig gehandelt werden, um Verletzungen durch die rotierende Luftschraube auszuschließen! Allein verantwortlich dafür ist der Pilot des Großmodells! Modelle mit Turbinenantrieb dürfen nur vor dem Schutzzaun (im Flugraum) in Betrieb gesetzt werden.
In unmittelbarer Reichweite muss sich zusätzlich ein geeigneter Feuerlöscher (z.B. CO2-Löscher) befinden.
Dabei muss der Lufteinlauf gegen den Wind gerichtet sein. Im Einwirkungsbereich des Abgasstrahls dürfen sich keine Personen aufhalten. Vor dem Triebwerkseinlauf dürfen sich keine losen Gegenstände befinden.
Wird die Turbine mit Flüssiggas betrieben, besteht im nahen Umkreis Rauchverbot.

11. Piloten haben sich beim Steuern den Modells entsprechend der Windrichtung als lose Gruppe am Rande der SLB aufzustellen.

12.
Flugzeiten für Modelle mit Verbrennungskraftmaschinen:
Montag- Samstag 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
aber höchstens bis Sonnenuntergang
Sonntag u. Feiertage Nach dem Gottesdienst der Kirchgemeinde
Griesbach (ca. 10.00 Uhr) bis 13.00 Uhr
15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
aber höchstens bis Sonnenuntergang
Flugzeiten für Segelflugmodelle und solche mit
Elektroantrieb generell: 08.00 Uhr bis Sonnenuntergang


13. Der Letzte den Modellflugplatz verlassende Modellpilot hat darauf zu achten, dass:

a) der Windsack und das Hinweisschild im Geräteschuppen untergebracht sind,
b) die Absperrbänder zur Platzbegrenzung eingehängt sind,
c) die Greifvogelstangen aufgestellt wurden,
d) der Platz in einem sauberen und ordentlichen Zustand verlassen wird und
e) die Geräteschuppen verschlossen sind.

14. Alle Piloten, Flugleiter und sonstige zur Benutzung des Modellfluggeländes berechtigten Personen des Clubs haben den Erhalt der Modellfluggeländeordnung unterschriftlich zu bestätigen.

Die Ordnung tritt am 12. Juni 2008 in Kraft.

Der Vorstand